Ab 1. Juli 2023 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die genauen Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (am 20.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht)
Ab 1. Juli 2023 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die genauen Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 (am 20.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht)