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Buchhaltung

Zurück zu 19 Prozent

Zurück zu 19 Prozent

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés soll im kommenden Jahr wieder auf 19 Prozent steigen. Darauf verständigte sich die Ampel-Koalition.

Die Umsatzsteuersenkung sollte dazu beitragen, dass sich die Gastronomiebetriebe in einem überschaubaren Zeitraum wieder erholen können. Dies wäre in zwei Szenarien möglich gewesen

  • Durch Senkung der Preise würden mehr Gäste in das Restaurant, Café, Biergarten gelockt, sodass der Gastronom einen Höheren Umsatz erziehlt

  • Oder die Preise blieben gleich, die Gastronomen führten weniger Umsatzsteuer an den Fiskus ab und konnten so mehr Geld für sich und ihr Unternehmen behalten. Die Gewinnmarge stieg also. Das ist der Weg, den die meisten Betriebe gegangen sind. Allerdings werden vermutlich auch diese Unternehmer 2024 die Preise anheben und das mit der gestiegenen Mehrwertsteuer (die eigentlich nur wieder auf Normalmaß gestuft wurde) begründen.

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmenden. Nur für wenige Ausnahmen gilt der Mindestlohn nicht. So haben Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohnanspruch. Auch für Azubis gilt er nicht, für diese gibt es die Azubi Mindestausbildungsvergütung. Auch wer ein Pflichtpraktikum oder freiwillige Praktika unter drei Monaten absolviert, kann keinen Mindestlohn beanspruchen. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 ist zudem eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro geplant.

 

Aus für Kassen ohne TSE

Die letzte Frist für Kassensysteme ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) endet am 31. Dezember 2022. Darauf machen derzeit die Industrie- und Handelskammern sowie die Gastronomie- und Einzelhandelsverbände ihre Mitglieder aufmerksam. Ab dem 1. Januar 2023 dürfen keine Registrierkassen mehr ohne TSE betrieben werden.

 

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